Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Allgemeines
1.1) Veranstalter
Veranstalter des Ausbildungsangebotes sowie sämtlicher angebotenen Seminare und Coachings ist die Systemischer Coach Ausbildungsakademie, Inhaberin: Frau Petra Schwartz, Im Venetianerwinkel 24c, 87629 Füssen. Die „Systemischer Coach Ausbildungsakademie“ wird nachstehend als Veranstalter bezeichnet.
1.2) Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 15:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)8362 9255940 sowie per E-Mail unter info@systemischer-coach-ausbildung.de.
Die AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Vertragsverhältnisses. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter Leistungen in Kenntnis der entgegenstehenden AGB des Kunden erbringt.
1.3) Verbraucher / Unternehmer
Ob der Teilnehmende in seiner Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ergibt sich aus den Angaben im Buchungsprozess. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Gem. § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2. Informationspflichten und Anmeldung / Warteliste
Nachfolgend wird darüber informiert, was die Voraussetzung für eine Anmeldung ist, wie ein Vertragsschluss zustande kommt, wie der Bestellvorgang über www.systemischer-coach-ausbildung.de und /oder entsprechenden Internetseiten / Unterseiten technisch abläuft, wie der Teilnehmende Eingabefehler korrigieren und diese Teilnahmebedingungen auf www.systemischer-coach-ausbildung.de abrufen und speichern kann und welche Sprache ihm dabei zur Verfügung steht.
2.1) Voraussetzungen für die Anmeldung
Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmende, in einem psychisch stabilen Zustand, uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein sowie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln. Sollte er sich in einer Therapie befinden, so erfolgt die Teilnahme nach Zustimmung des behandelnden Therapeuten oder auf eigene Verantwortung des Teilnehmendes. Der Veranstalter bietet Ausbildungen und keine Therapie an.
2.2) Anmeldung / Vertragsschluss
Die auf unserer Internetseite www.systemischer-coach-ausbildung.de aufgeführten Veranstaltungen stellen lediglich eine Aufforderung für den Teilnehmenden zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Es handelt sich hierbei um eine invitatio ad offerendum. Indem Sie sich über die Buchungsplattform zu einem Seminar / einer Ausbildung anmelden, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 145 BGB ab.
Der Kunde kann aus dem Sortiment des Veranstalters Coachings, Seminare oder Ausbildungen unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Der Veranstalter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Veranstalter eine Teilnahmebestätigung an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
Sollte der Veranstalter eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und der Platz wieder vergeben werden kann. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Veranstalter ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung in einem Seminar, Coaching oder einer Ausbildung bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
2.3) Anmeldevorgang Warteliste
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“ bzw. solange die Seminare und Ausbildungen nicht voll sind. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten. Die verbindliche Anmeldung auf die Warteliste hat ebenso schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung über unsere Buchungsplattform genügt diesen Anforderungen. Im Rahmen dieses Anmeldevorgangs werden unterschiedliche Ausbildungstermine konkret angegeben. Der Teilnehmende gibt das Angebot ab, dass er an einem dieser, im Rahmen des Buchungsvorganges konkret angezeigten, Ausbildungstermine teilnehmen wird, wenn der Veranstalter dem Teilnehmenden gegenüber mitteilt, dass ein entsprechender Ausbildungsplatz frei geworden ist.
Der Teilnehmende wird spätestens 30 Tage vor Beginn der Ausbildung informiert, wenn ein Ausbildungsplatz frei geworden ist. Der Teilnehmende hat dann die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu bestätigen, ob er den Platz wahrnehmen möchte. Erfolgt keine Bestätigung, wird der Platz an den nächsten Wartenden vergeben. Stornokosten fallen nur an, wenn der Teilnehmende den Platz bestätigt hat und später zurücktritt.
Eine Übersendung per E-Mail, dass die Buchung zur Warteliste entsprechend angenommen worden ist, genügt diesem Erfordernis der Annahmeerklärung. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmende zustande.
2.4) Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht Ihnen ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 3. Leistungserbringung / Umbuchungen / Rücktritt / Stornierung / Daten
3.1) Mindestteilnehmendezahl / Kursverschiebung
Für den Fall, dass die für die Durchführung des Kurses notwendige Mindestteilnehmendezahl nicht erreicht ist, behält sich der Veranstalter eine zumutbare Verschiebung des entsprechenden Kurses bis zur Erreichung der aus didaktischen Gründen notwendigen Mindestteilnehmendezahl vor.
3.2) Leistungsverzögerungen / Ersatztrainer
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Veranstalter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Veranstalter dazu, die Leistungserbringung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Ferner hat der Veranstalter die Möglichkeit, bei Krankheit der Kursleiter oder Coaches, den Termin und die Veranstaltung zu verlegen. Darüber hinaus hat der Veranstalter das Recht, die Trainer innerhalb eines Seminars auszutauschen und den Durchführungsort zu ändern, insofern der oder die Trainer fachlich geeignet sind, den gebuchten Kurs abzuhalten. Es besteht mithin kein Anspruch auf höchstpersönliche Leistungserbringung.
3.3) Rücktritt / Stornierungsregelungen / Umbuchungen
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter verpflichtet sich dabei, den Teilnehmenden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Eine Erstattung sonstiger Kosten der Teilnehmende (z.B. Reisekosten) wird ausgeschlossen. Ein Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar ist bis zu 14 Tage nach der Anmeldung kostenfrei möglich, insofern die Buchung mindestens 10 Wochen vor dem jeweiligen Kurs erfolgt ist. Hierfür gilt das Eingangsdatum der Anmeldung.
Bis zu acht Wochen vor Seminarbeginn sind bei etwaigem Rücktritt 50% der Seminargebühr und bis zu vier Wochen vorher 75% der Seminargebühr zu zahlen.
Diese Gebühr wird sofort nach erfolgter Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor dem Seminarbeginn, ist die gesamte Seminargebühr zur Zahlung fällig. Dem Teilnehmenden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass dem Veranstalter durch den Rücktritt kein Schaden oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Umbuchungen sind bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich.
Bis zu 8 Wochen vor Seminarbeginn können Umbuchungen auf ein Seminar des gleichen Inhalts vorgenommen werden. Hierfür wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch 50 Euro, erhoben. Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden. Preisdifferenzen bei niedrigeren Preisen sind nicht anrechenbar oder erstattungsfähig. Preisdifferenzen bei höheren Preisen müssen zusätzlich zur Umbuchungspauschale aufgezahlt werden. Sonderveranstaltungen oder Einzelseminare können nicht umgebucht werden. Es können kostenfrei Ersatzteilnehmende benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Ersatzteilnehmende müssen umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an den Veranstalter gemeldet werden. Bei Wunsch nach Aufnahme auf einer Warteliste, sollte das gewünschte Seminar bereits ausgebucht sein, ist diese verpflichtend. D.h. im Falle eines freiwerdenden Platzes bekommt der nächste Wartende automatisch einen Platz. Sollte er diesen dann nicht wahrnehmen, werden die o.g. Stornokosten fällig.
3.4) Datenzugriff
Wenn personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, so beachtet der Veranstalter die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Veranstalter speichert die übermittelten personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur Abwicklung der Anmeldung. Sollte der Teilnehmende weitere Informationen über Veranstaltungen wünschen, muss er einwilligen. Zu diesem Zwecke kann er dem Veranstalter im Rahmen des Anmeldevorganges unter www.systemischer-coach-ausbildung.de die Einwilligung erteilen.
§ 4. Teilnahmezertifikate, Zeugnisse und Abschlussarbeiten
Bei allen Kursen erhalten die Teilnehmende nach Teilnahme und Wunsch ein Teilnahmezertifikat. Dies setzt voraus, dass die Teilnahmegebühren vollständig bezahlt wurden. Das Zertifikat wird dann nicht erteilt, wenn sich dem Kurs eine externe Prüfung vor einer anderen Institution als der Veranstalter anschließt. Für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungstermine, Kosten der Prüfung und Zulassungsbedingungen durch die externe Institution übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die im Kurs erstellten Abschlussarbeiten auf der eigenen Website komplett oder in Auszügen zu veröffentlichen.
Der Veranstalter kann Abschlussarbeiten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Teilnehmenden veröffentlichen. Der Teilnehmende hat das Recht, die Veröffentlichung zu verweigern oder eine anonyme Veröffentlichung zu verlangen.
Teilnehmende haben bei Ihren Arbeiten auf bestehende Gesetze, speziell genannt: Das Recht am Bild bzw. bestehendes Copyright, zu beachten. Eine Verletzung von Bildrechten kann zu erheblichem finanziellem Schaden führen, den wir gegenüber dem Teilnehmende/in in Regress nehmen.
Der Teilnehmende ist mithin verpflichtet, im Rahmen der Veröffentlichung / bereitgestellten Inhalten keine Rechte Dritter zu verletzten. Sollte dies dennoch der Fall sein, stellt der Teilnehmende den Veranstalter vor etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5. Foto- und Videoaufnahmen / Einverständniserklärung / Referenzen
Der Teilnehmende wird vor Beginn des Kurses um eine ausdrückliche Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen gebeten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ohne Einwilligung werden keine Aufnahmen des Teilnehmenden veröffentlicht.
§ 6. Zahlung
6.1) Zahlungsarten
Der Teilnehmende hat die Teilnahmegebühren vor Kursantritt in voller Höhe zu zahlen. Die Gebühr wird nach Buchung des Seminars, aber nicht vor Zustandekommen des Vertrages, in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal oder Stripe, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist im Einzelfall möglich. Insofern der Teilnehmende eine Ratenzahlung wünscht, gibt er hiermit sein Einverständnis, dass der Anbieter die mitgeteilten Daten zur Bonitätsprüfung verwenden darf.
6.2) Zahlungsverzug
Der Teilnehmende gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung bei dem Veranstalter eingeht. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Teilnehmende mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich der Veranstalter vor, Mahngebühren in Höhe von 15 Euro in Rechnung zu stellen, sofern der Teilnehmende keinen geringeren Aufwand für die Mahnung nachweisen kann. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Teilnehmende verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmendes wird die gesamte Summe des Vertrages in voller Höhe zuzüglich der Zinsen sofort fällig.
Sollte der Teilnehmende von einer Förderungsmöglichkeit, wie beispielsweise den Bildungsscheck, Gebrauch machen, so liegt das Risiko beim Teilnehmende, ob dieser Scheck von der ausstellenden Behörde tatsächlich akzeptiert wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Differenz zur vollen Rechnungssumme vom Teilnehmende zu zahlen.
§ 7. Verantwortlichkeit des Teilnehmendes / Nachholung Module
7.1) Allgemein
Für Inhalt und Richtigkeit der an den Veranstalter übermittelten Daten ist ausschließlich der Teilnehmende selbst verantwortlich.
7.2) Rechte Dritter
Der Teilnehmende verpflichtet sich zudem, auf der Internetseite des Veranstalters keine Daten zu speichern, freizugeben oder auf sonstige Weise anderen Teilnehmenden oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
7.3) Verantwortlichkeit des Teilnehmenden bei Kursteilnahme
Teilnehmende des Veranstalters verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit an den Kursen. Während der Kurse sind Störungen zu unterlassen und alle zur Verfügung gestellten Materialien und Geräte sowie die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln. Ein versäumtes Modul kann innerhalb der nächsten 24 Monate nachgeholt werden, sofern die maximale Teilnehmendezahl im Kurs des möglichen Nachholtermins noch nicht erreicht ist. Dieses ist einmalig während einer Ausbildung möglich; sollten weitere Module verpasst werden ist eine individuelle Rücksprache mit der Akademieleitung notwendig.
7.4) Fördergelder nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Teilnehmende des Veranstalters sind verpflichtet, Fördergelder nach dem AFBG unverzüglich nach deren Erhalt an den Veranstalter zu zahlen.
7.5) Auslandsseminare
Reisen zu Auslandsseminaren können vom Kursteilnehmenden auf eigene Veranlassung und Verantwortung bei jedem beliebigen Veranstalter gebucht werden. Entsprechende Informationen können dem Teilnehmenden auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Die Buchung der Reise hat erst nach Benachrichtigung durch den Veranstalter zu erfolgen. Der Veranstalter ist selbst weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler. Der Veranstalter ist des Weiteren weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe eines Reiseveranstalters.
7.6) Ausschluss
Der Veranstalter ist nach vorheriger Abmahnung berechtigt, Teilnehmende von der Teilnahme an Kursen ganz oder teilweise auszuschließen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Pflichten verstoßen. Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn mangels Mitarbeit und Teilnahme das gesteckte Lernziel durch den / die Teilnehmende nicht erreicht werden kann. Der Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn der Teilnehmende mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 4 Wochen in Verzug gekommen ist. Ein Ausschluss wegen Zahlungsverzug entbindet nicht von der noch bestehenden Zahlungsverpflichtung.
§ 8. Haftungsbegrenzung
Die Systemischer Coach Ausbildungsakademie, ihre Organe und Mitarbeiter haften aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung nach zwingender gesetzlicher Vorschrift erfolgt. Im Übrigen haftet der Veranstalter, seine Organe und Mitarbeiter ausschließlich bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalspflicht) und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
§ 9. Kursabschlüsse
Jegliche bei dem Veranstalter zu erlangende Abschlüsse entsprechen keinem universitären Grad oder Bildungsabschluss.
§ 10. Schlussbestimmungen
10.1) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig - der Geschäftssitz des Veranstalters in Füssen vereinbart, es sei denn, dass der Teilnehmende den Vertrag in seiner Eigenschaft als Verbraucher abgeschlossen hat. In diesem Fall ist Gerichtsstand der Wohnsitz oder, insofern ein solcher nicht vorhanden ist, der gewöhnliche Wohnsitz des Teilnehmenden.
10.2) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Teilnehmenden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, es sei denn, dass in diesem Fall einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn eine Regelungslücke vorliegt, es sei denn, dass in diesem Fall einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Stand: 28.08.2025